Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen den gesetzlichen und den privaten. Die Leistungen der gesetzlichen unterliegen in erster Linie der Kontrolle des Staats nach den Regeln des Sozialversicherungssystems. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich prozentual Arbeitgeber und -nehmer und sichern so die Übernahme der Kosten im Falle einer Krankheit voll oder zu einem großen Teil ab. …weiterlesen
Donnerstag, 29. Oktober 2009, 18:03 Uhr
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Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen den gesetzlichen und den privaten. Die Leistungen der gesetzlichen unterliegen in erster Linie der Kontrolle des Staats nach den Regeln des Sozialversicherungssystems. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich prozentual Arbeitgeber und -nehmer und sichern so die Übernahme der Kosten im Falle einer Krankheit voll oder zu einem großen Teil ab. …weiterlesen