Die Krankenversicherungen
Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen den gesetzlichen und den privaten. Die Leistungen der gesetzlichen unterliegen in erster Linie der Kontrolle des Staats nach den Regeln des Sozialversicherungssystems. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich prozentual Arbeitgeber und -nehmer und sichern so die Übernahme der Kosten im Falle einer Krankheit voll oder zu einem großen Teil ab.
Dagegen müssen die Beiträge bei einer privaten Versicherung komplett von dem Versicherten selbst getragen werden, hier gibt es keinerlei Zuschuss. Viele der privaten Krankenversicherungen übernehmen neben den Kosten, die auch von einer gesetzlichen übernommen werden würden, auch zusätzliche Behandlungen. Diese würden in den meisten Fällen nur zum Teil oder gar nicht von einer gesetzlichen Versicherung übernommen, daher gibt es inzwischen auch zahlreiche private Zusatzversicherungen wie eine extra Krankenversicherung für die Zähne. Diese übernimmt dann die Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht mehr getragen werden würden.
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherungen, diese gilt insbesondere für Studenten, Arbeitslose, Erwerbstätige, auch geringfügige Verdiener und bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten. In Deutschland gehört die Krankenversicherung zu den Sozialversicherungen und ist damit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn im Krankheitsfall wäre kaum jemand in der Lage alle Kosten für Behandlung und Medikamente selbst zu tragen.