1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Die Krankenversicherungen

Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen den gesetzlichen und den privaten. Die Leistungen der gesetzlichen unterliegen in erster Linie der Kontrolle des Staats nach den Regeln des Sozialversicherungssystems. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich prozentual Arbeitgeber und -nehmer und sichern so die Übernahme der Kosten im Falle einer Krankheit voll oder zu einem großen Teil ab.

Dagegen müssen die Beiträge bei einer privaten Versicherung komplett von dem Versicherten selbst getragen werden, hier gibt es keinerlei Zuschuss. Viele der privaten Krankenversicherungen übernehmen neben den Kosten, die auch von einer gesetzlichen übernommen werden würden, auch zusätzliche Behandlungen. Diese würden in den meisten Fällen nur zum Teil oder gar nicht von einer gesetzlichen Versicherung übernommen, daher gibt es inzwischen auch zahlreiche private Zusatzversicherungen wie eine extra Krankenversicherung für die Zähne. Diese übernimmt dann die Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht mehr getragen werden würden.

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherungen, diese gilt insbesondere für Studenten, Arbeitslose, Erwerbstätige, auch geringfügige Verdiener und bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten. In Deutschland gehört die Krankenversicherung zu den Sozialversicherungen und ist damit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn im Krankheitsfall wäre kaum jemand in der Lage alle Kosten für Behandlung und Medikamente selbst zu tragen.

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 29. Oktober 2009 um 18:03 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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